AGB

AGB FÜR DIE VERMIETUNG VON FERIENHÄUSERN (Objekten)

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Objekten zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s).

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu
anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt hat.


§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage auf www.LUMI-group.de oder auf einem
der verlinkten Buchungsportale (AIRBNB, BOOKING.DE, EXPEDIA …) ein oder richten Sie bitte schriftlich
an die E-Mail Adresse Booking@LUMI-group.de. 
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten
Sie von uns (oder direkt von dem Portal) eine Bestätigung des gebuchten Objekts per E-Mail sowie einen Beleg.
Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Zahlung
(siehe §3) rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden Ihnen auf den Seiten der Buchungsportale
angezeigt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen
in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Alle Kosten, die im Rahmen eines eventuellen Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Objekt ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Zwecks Schlüsselübergabe und Online Checkin
bekommen Sie von uns rechtzeitig vor Anreise eine E-Mail.
Sie müssen bitte dem Link der E-Mail folgen und den online Checkin machen.
Wir sind verpflichtet, vor Ihrer Anreise, die Daten aller Personen über 16 Jahre an die Behörden zu übermitteln.
Bei der Anreise bekommen Sie von uns dann noch den Meldebogen, den Sie unterschreiben müssen.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Objekt ausnahmsweise nicht pünktlich
um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist das Objekt bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete
Abreise in Rechnung zu stellen. Das Objekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen.
Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer müssen bitte entleert und der Kühlschrank
ausgeräumt sein.


§ 5 Ferienwohnung/Ferienhaus (Objekt)

Das Objekt wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben.
Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon bitte unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr,
Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Ein Zylinderschloss mit 3 Schlüsseln austauschen kostet 50,00 Euro.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Objekt vorgesehen. Das verstellen
von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch
des Objekts, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen
Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte
eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und
Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Objekten nicht erlaubt.


§ 7 Aufenthalt

Das Objekt darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Objekt von mehr
Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich am Mietpreis
bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung
und Überlassung des Objekts an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben
werden. Der Mieter erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) sowie der Hausordnung
einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung
ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des
Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 8 Reiserücktritt/Storno

Die Rücktritts- bzw. Stornobedingungen sind bei den jeweiligen Buchungportalen einzusehen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.


§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände
(wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich
machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter
andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


§10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung
des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie
Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die
Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat
nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche
Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit
berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den
Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten
muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter
behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).   

§11.2. Zugangsdaten 
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an
Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies
von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger
Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht,
Zugangscodes zu ändern.

§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und
Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das
Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN's erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt
der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen
und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten
oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum
Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter
widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden,
verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von
Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter
des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des
WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich
auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der
Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht,
weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§12 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.


§13 Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 14 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht München zuständig.